NEKO Bar.Club
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AGB

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen dem Inhaber einer Eintrittskarte, einer Clubkarte, einem Gutschein sowie einer bestehenden Reservierung (nachfolgend „Besucher“ genannt) und der Veranstalterin, der B18 GmbH, Basler Landstr. 8, 79111 Freiburg, AG Freiburg HRB 714450, vertreten durch die Geschäftsführer Valentin Rogg und Agrippino Raia (nachfolgend auch „Veranstalter“ genannt). Durch den Kauf einer Eintrittskarte, Clubkarte, Gutschein oder Anzahlung einer Reservierung schließt der Besucher mit dem Veranstalter einen Veranstaltungsvertrag und erwirbt ein Besuchsrecht der Veranstaltung. Jeder Besucher erkennt die Rechte und Pflichten in diesen Geschäftsbedingungen sowie die Veranstaltungsordnung an.

2. Tickets

Ticket Käufer sind grundsätzlich bindend, die Rückgabe oder der Umtausch von Tickets ist ausgeschlossen. Tickets sind grundsätzlich aufzubewahren und nach ihrer einmaligen Entwertung am Einlass grundsätzlich nicht mehr übertragbar. Im Übrigen stimmt der Veranstalter der Übertragung des Besuchsrechts – vor Entwertung - auf einen Dritten grundsätzlich zu, es sei denn der Besucher steht auf der Gästeliste; Gästelistetickets sind und bleiben personalisiert; gegen den Dritten besteht ein Hausverbot; das Besuchsrecht wird zu einem höheren Preis angeboten als für den Nennpreis der Eintrittskarte bzw. es handelt sich um einen gewerblichen oder kommerziellen Weiterverkauf; der Verkauf wird von nicht autorisierten Dritten, insbesondere Internetdienstleistern vermittelt, über nicht autorisierte Dritte durchgeführt oder von nicht autorisierten Dritten abgewickelt, insbesondere von vom Veranstalter nicht autorisierten Marktplätzen und Ticketweiterverkäufern im Internet oder die Übertragung steht in direktem oder indirektem Zusammenhang mit Werbemaßnahmen, nicht autorisierten Reisepaketen, Bonuszugaben oder Gewinnspielen. Jeder Besucher, der Eintrittskarten unter Verstoß gegen vorstehende Zustimmungsvoraussetzungen anbietet oder weitergibt, zahlt dem Veranstalter eine angemessene Vertragsstrafe je vertragswidrig angebotener Eintrittskarte bzw. angebotenem Besuchsrecht, die nach billigem Ermessen vom Veranstalter festgelegt wird. Die Höhe der Vertragsstrafe kann der Besucher gerichtlich auf Angemessenheit überprüfen lassen. Bei einem Verstoß gegen vorstehendes Verbot ist der Veranstalter zudem berechtigt, das Besuchsrecht zu entziehen, bzw. die Eintrittskarte einzuziehen. Dies gilt auch dann, wenn die Eintrittskarte von einem Dritten gutgläubig erworben wurde.

3. Absage oder Abbruch der Veranstaltung; Programmänderungen

Wird die Veranstaltung abgesagt, besteht ein Anspruch auf Erstattung des. Sollte aus sonstigen Gründen höherer Gewalt (wozu auch Streik oder akute Gefährdung durch Terror o.ä. zählt), aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung die Veranstaltung abgesagt werden, besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden. Aus Sicherheitsgründen kann der Veranstalter einzelne Bereiche des Veranstaltungsgeländes vorübergehend oder vollständig räumen und absperren ohne dass dies einen Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Ticketpreises begründet. Bei Veranstaltungen können Programmänderungen eintreten. Der Veranstalter bemüht sich im Fall der Absage einzelner Künstler um entsprechenden Ersatz, Ansprüche des Besuches wegen der Absage einzelner Künstler bestehen nicht. Im Falle von Programmänderungen und/oder der Absage/Streichung einzelner Acts, hat der Besucher keine Ansprüche gegen den Veranstalter, solange Änderungen in einem gewissen Rahmen bleiben und der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt. Verspätungen und Verlegungen einzelner Acts sind vom Besucher hinzunehmen.

4. Einlass/Hausrecht/Verhaltensregeln

Der Zutritt zum Veranstaltungsgelände ist nur mit gültiger Eintrittskarte möglich.

Das Mindestalter für die Teilnahme an den Veranstaltungen ist 18 Jahre.

Beim Zutritt zum Gebäude wird eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst vor Ort aus Gründen der Sicherheit und Ordnung durchgeführt. Das Hausrecht wird vom Veranstalter sowie seinem Ordnungs- und Sicherheitspersonal ausgeübt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, regelmäßig, vor allem immer beim Einlass, aber auch danach stichprobeartig Leibes- sowie Taschenvisitationen bei den Besuchern vorzunehmen. Der Besucher erklärt sich damit einverstanden.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einem Besucher den Einlass zum Veranstaltungsgelände aus wichtigem Grund zu verweigern und Hausverbot zu erteilen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, aber nicht abschließend, das Mitführen von folgenden verbotenen Gegenständen: Glasflaschen jeder Art, Tiere/Haustiere, Waffen aller Art sowie gefährliche Gegenstände jeglicher Art, Selfiesticks, pyrotechnische Gegenstände, Fackeln u.ä., Himmelslaternen, Megaphone sowie Drogen, wassergefährdende Stoffe und Flüssigkeiten, Trockeneis; ohne vorherige schriftliche Genehmigung Foto-, Film-, Videokameras oder sonstige Aufnahmegeräte, die nach ihrer Ausstattung, Art und Größe offensichtlich nicht nur dem privaten Gebrauch dienen. Fotografieren für den privaten Gebrauch mit Handys ist gestattet. Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind dabei jederzeit zu wahren. Das Herstellen von Film- oder Tonaufnahmen jeglicher Art sowie deren Veröffentlichung online oder offline ohne Genehmigung des Veranstalters sind verboten. Als wichtiger Grund gilt weiterhin ein offensichtlicher stark alkoholisierter Zustand oder starker Drogenrausch des Besuchers. Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund für die Einlassverweigerung, verliert das Ticket seine Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet. Der Veranstalter ist berechtigt, verbotene Gegenstände vorübergehend zu verwahren und in Besitz zu nehmen.

Besuchern ist es zudem untersagt, auf dem Veranstaltungsgelände:

körperliche Gewalt gegen andere Besucher, Personal des Veranstalters oder sonstige Dritte auszuüben; außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten; ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich Handel zu treiben, Marketingaktionen oder Werbemaßnahmen durchzuführen. Werbemaßnahmen gleich welcher Art, d.h. Bewerbung eines Produkts, einer Dienstleistung, einer Weltanschauung oder Religion, einer Gewerkschaft oder Partei, eines Unternehmens oder einer Marke, das Verteilen oder Präsentieren von politischen oder religiösen Inhalten gleich in welcher Form (z.B. auf Büchern, Flugblättern, Bannern, Schildern, elektronischen Geräten, etc.) sowie das Anbringen von Dekorationen und sonstigen Gegenständen sind auf dem gesamten Veranstaltungsgelände grundsätzlich untersagt. Bereiche und Räume zu betreten, die für Besucher nicht freigegeben sind, und auf die Bühnen, Traversen oder ähnliches zu klettern. Besucher, die gegen vorstehende Verhaltensregeln verstoßen und/oder bei denen nach Einlass verbotenen Gegenstände aufgefunden werden, kann der Veranstalter vom Gelände verweisen und Hausverbot erteilen. Begeht oder versucht ein Besucher auf dem Veranstaltung eine Straftat (z.B. Drogenhandel, Körperverletzung, Diebstahl, sexuelle Nötigung etc.) wird der Besucher sofort und ohne Vorwarnung von dem Veranstaltungsgelände verwiesen und der Sachverhalt wird bei der Polizei angezeigt. Den Anordnungen von Ordnungskräften und Sicherheitsdiensten ist grundsätzlich Folge zu leisten, anderenfalls ebenfalls ein wichtiger Grund für die Verweigerung des Einlasses/Verweis vom Veranstaltungsgelände vorliegt. Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund und verweist der Veranstalter den Besucher vom Gelände, verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet. Der Veranstalter ist auch in diesem Fall berechtigt, verbotene Gegenstände vorübergehend zu verwahren und in Besitz zu nehmen.

Wer schuldhaft gegen diese AGB verstößt, ist dem Veranstalter für den daraus entstandenen Schaden ersatzpflichtig.

5. Haftung

Der Veranstalter haftet grundsätzlich nicht für Schäden und Verluste, die den Besucher durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Naturereignisse oder sonstige Vorkommnisse entstehen. Der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Von der vorstehenden Haftungsbeschränkung unberührt bleibt die Haftung des Veranstalters für anfängliche Unmöglichkeit und für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von der vorstehenden Beschränkung unberührt. Dem Besucher ist bewusst, dass bei den Veranstaltung ggf. eine besondere Lautstärke herrscht und die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden, insbesondere Hörschäden, besteht. Der Veranstalter sorgt durch geeignete technische Ausstattung, Lautstärkebegrenzung sowie die Auswahl der individuellen Location dafür, dass der Besucher vom Schallpegel der Performances keinen Schaden nimmt. Es wird jedoch unabhängig davon dringend empfohlen, Hörschutz zu verwenden.

6. Ton- und Bildaufnahmen

Der Veranstalter und durch ihn beauftragte Dritte sind berechtigt, im Rahmen der Veranstaltungen Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen der Besucher ohne Vergütung für die abgebildeten Personen herzustellen und in jeder Art und Weise umfassend in allen bekannten und zukünftigen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zur Berichterstattung in allen Medien eingeschlossen Internet, auf Ton- oder Bildtonträgern sowie zur Bewerbung der Veranstaltungen, zur Sponsorenakquise und zu allen sonstigen Geschäftstätigkeiten des Veranstalters und seiner verbundenen Unternehmen. Der Besucher willigt insoweit unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die vom Veranstalter, dessen Beauftragten oder sonstigen Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden – sowie deren anschließende Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien, insbesondere digitaler Verbreitung über das Internet.